Senat setzt Testpflicht aus

  • Vom 07.06.2022 an wird die Testpflicht an den Berliner Schulen bis auf Weiteres ausgesetzt.
  • In der Schule können die Schüler:innen freiwillig Selbststestungen durchführen. Testtage an unserer Schule Montag und Mittwoch.
  • Die Erziehungsberechtigten informieren die Schule schriftlich, ob Ihr Kind an den freiwilligen Testungen teilnimmt. Das gilt bis zum Schuljahresende.
  • Die 3G-Regel für Eltern bei Elternabenden, Festen usw. ist aufgehoben.

Sollten Sie für Ihr Kind ein freiwilliges Testen wünschen, teilen Sie es bitte Ihrer Klassenlehrerin am besten per Mail mit. (So kann Papier gespart werden!). Rückmeldung bis spätestens Mittwoch, den 07.06.2022.

Mögliche Mitteilung an die Klassenlehrerin:
Mein Kind…… nimmt an der freiwilligen Testung zweimal in der Woche teil.
 

Sollten Sie für Ihr Kind kein freiwilliges Testen wünschen, brauchen Sie keine Rückmeldung geben!

Schutz- und Hygienemaßnahmen ab 1. April 2022

Der Senat hat folgende Regeln für die Schulen ausgegeben:
 
1. Testpflicht
Die Testpflicht bleibt an den Berliner Schulen bis auf Weiteres bestehen. Diese Testpflicht gilt auch für geimpfte und genesene Personen (Schüler:innen wie auch für das Personal).
- Es wird dreimal wöchentlich getestet (Montag, Mittwoch, Freitag).
- Testungen: beobachtete Selbsttestungen in der Schule oder durch ein Nachweis eines Testzentrums.
- Folgende Regelung bleibt erhalten: Schüler:innen gelten weiterhin außerhalb der Schule als getestet, wenn sie einen gültigen Schülerausweis vorlegen. Dies gilt nicht für die Ferienzeit.
 
2. Externe Personen/Eltern

Es gilt weiterhin bei schulischen Zusammenkünften die 3G-Regel bei Teilnahme an Gremiensitzungen, Elternversammlungen, Elterngespräche, an schulischen Veranstaltungen

3. Maskenpflicht

Die Maskenpflicht entfällt ab 01.04.2022. Die Senatsverwaltung BJF empfiehlt weiterhin dringend, eine Maske zu tragen. Daher empfehlen auch wir das Tragen einer Maske im Schulgebäude bis Ende April. Es ist nur eine Empfehlung, d.h., es ist eine freie Entscheidung aller Personen (Schüler:innen und Personal), ob eine Maske getragen wird oder nicht. Dies wird auch in den Klassen besprochen.

4. Musterhygienepläne

Sie treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft. Sämtliche Maßnahmen gelten ab dem 01.04.2022 nicht mehr.

5. Stufenpläne zur Einordnung in Stufe grün, gelb, rot
Sie treten mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft. Es erfolgt keine Zuordnung der Schulen in die Stufen grün, gelb, rot mehr. Es finden jedoch weiterhin regelmäßige Gespräche mit den regionalen Schulaufsichten und den Gesundheitsämtern statt. Hier werden aktuelle Infektionsgeschehen und eventuell notwendige Maßnahmen an den Schulen besprochen.

Auch die 2. Schul-Hygiene-Verordnung an den Schulen tritt mit Ablauf des 31.03.2022 außer Kraft.

Wie auch in der Vergangenheit werden wir  diese Vorgaben  umsetzen und das Infektionsgeschehen in den Klassen und in der gesamten Schule beobachten.Je nach Infektionsgeschehen werden wir in Absprache mit der Schulaufsicht und dem Gesundheitsamt Maßnahmen durchführen. Wir informieren Sie!

Die Senatsverwaltung für Bildung informiert unter https://www.berlin.de/sen/bjf/.
 
Handlungsrahmen für das Schuljahr 2021/2022 - Ein Leitfaden für Lehrkräfte